Was damals Recht war …
Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht
Stiftung für die ermordeten Juden Europas (Hrsg.),
Im Jahr 2002 wurden die meisten Urteile deutscher Militärgerichte aus der NS-Zeit aufgehoben. Doch die Diskussion ist nicht abgeschlossen. Die Auffassung »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein« – mit der der SPIEGEL 1978 den damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger zitierte – ist bis heute anzutreffen. Die Bilanz der Wehrmachtsgerichte ist jedoch erschreckend: Sie vollstreckte allein 15.000 Todesurteile gegen Deserteure und schickte Tausende von Soldaten in »Bewährungs-Bataillonen« und Straflagern in den sicheren Tod. Mit zahlreichen Fotos, Tagebüchern, Briefen und Aktenstücken zeigt dieser Band, dass die Legende von der sauberen Wehrmachtsjustiz nicht zu halten ist.
Gebunden, 264 Seiten, 21 x 22,5 cm, zahlr., z.T. farb. Abb.
ISBN 978-3-89809-079-7
1., Aufl.
Ulrich Baumann
Ulrich Baumann, geboren 1967, Dr. phil., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und Projektleiter der Ausstellung »Was damals Recht war«. Er arbeitete zuvor an verschiedenen Projekten für das Jüdische Museum Berlin und die Shoah Foundation.Magnus Koch
Magnus Koch, geboren 1967, Dr. phil, ist Mitarbeiter der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Von 2001 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team der Ausstellung »Verbrechen der Wehrmacht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944«.Pressestimmen
»Außer für ein durch die Ausstellung motiviertes, breiter historisch interessiertes Publikum auch im Oberstufenunterricht und in der Politischen Bildung einsetzbar.«
ekz-Informationsdienst
»Sie beschreiben präzise die Rolle der Kriegsgerichtsbarkeit, die Hinrichtungsarten und die Akteure der Justiz.«
Jahrbuch Extremismus & Demokratie 2009